Rechtsprechung
   BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6233
BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R (https://dejure.org/2009,6233)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R (https://dejure.org/2009,6233)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R (https://dejure.org/2009,6233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Unterbrechung - Zwei-Stunden-Grenze - Lösung von der versicherten Tätigkeit

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Wegeunfall; sachlicher Zusammenhang; Handlungstendenz; Unterbrechung; Zwei-Stunden-Grenze; Lösung von der versicherten Tätigkeit; Beweislast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Verzögerung der Antritts der Fahrt aus eigenwirtschaftlichen Gründen; Berücksichtigung einer Zwei-Stunden-Grenze

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - eigenwirtschaftliche Unterbrechung eines versicherten Heimwegs - Besuch des Dresdner "Strietzelmarkts" - Zeitgrenze von zwei Stunden - endgültige Lösung von versicherter Tätigkeit - ungewisse Dauer der Unterbrechung - Beweislast des Versicherten

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 550 Abs. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Verzögerung der Antritts der Fahrt aus eigenwirtschaftlichen Gründen; Berücksichtigung einer Zwei-Stunden-Grenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Folgenschwere Unterbrechung einer Dienstreise

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 555
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
    Die Beteiligten sind auf die Entscheidung des Senats vom 2.12.2008 (B 2 U 26/06 R) hingewiesen worden.

    Fehlt es an diesem Zusammenhang, ist das Zurücklegen des Weges auch dann keine versicherte Tätigkeit, wenn der Versicherte dieselbe Strecke zurücklegt, die er als Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Der fehlende Nachweis dieser Tatsachen geht zu seinen Lasten (vgl BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; zustimmend: Wolfgang Keller, jurisPR-SozR 14/2009 Anm 5).

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
    Die darauf gerichtete Handlungstendenz muss durch die objektiven Umstände bestätigt werden (BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 mwN RdNr 12).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
    Wird die genannte Zeitgrenze dagegen überschritten, ist die versicherte Tätigkeit grundsätzlich endgültig beendet (BSG Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr 16 mwN).
  • BSG, 20.08.1987 - 5a RKnU 1/86

    Unterbrechung des Heimwegs - Dauer der Unterbrechung - Betrieblicher Zusammenhang

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
    Nach der Rechtsprechung des 5. Senats des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteil vom 20. August 1987 - 5a RKnU 1/86 - BSGE 62, 100) liege die Beweislast, dass die Unterbrechung der versicherten Tätigkeit länger als zwei Stunden angedauert habe, allerdings bei der Beklagten.
  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84

    Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
    Erforderlich ist eine Darlegung, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt, sich anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob der angegriffenen Entscheidung ein Verfahrensmangel zu Grunde liegt und ob die Entscheidung hierauf beruhen kann (BSG vom 11.7. 1985 - 5b RJ 88/84; insoweit in BSGE 58, 239 und SozR 2200 § 1246 Nr. 129 nicht mit abgedruckt).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
    Der Kläger hat mit der Revision nur noch das kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsbegehren (§ 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG) verfolgt, die ablehnenden Verwaltungsakte der Beklagten aufzuheben und festzustellen, dass der umstrittene Unfall ein Arbeitsunfall ist (vgl dazu auch BSG vom 7.9. 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 RdNr 4 f; vom 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 RdNr 10).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
    Der Kläger hat mit der Revision nur noch das kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsbegehren (§ 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG) verfolgt, die ablehnenden Verwaltungsakte der Beklagten aufzuheben und festzustellen, dass der umstrittene Unfall ein Arbeitsunfall ist (vgl dazu auch BSG vom 7.9. 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 RdNr 4 f; vom 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 RdNr 10).
  • LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Wird die genannte Zeitgrenze dagegen überschritten, ist die versicherte Tätigkeit grundsätzlich endgültig beendet ( BSG Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr. 16; zuletzt BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - L 3 U 148/20

    Wegeunfall - Lösung von der versicherten Tätigkeit - betriebliche

    Eine Lösung von der versicherten Tätigkeit tritt ein, wenn der Versicherte den Weg vom Tätigkeitsort um mehr als zwei Stunden durch private Verrichtungen (einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Wege) unterbrochen hat (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - und Urteil vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R -, Rn. 28, jeweils in Juris).
  • LSG Bayern, 11.09.2018 - L 3 U 365/17

    Versicherungsschutz erlischt nicht bei begründetem Wechsel der Wegevariante

    Denn eine Lösung von der versicherten Tätigkeit tritt ein, wenn der Versicherte den Weg vom Tätigkeitsort um mehr als zwei Stunden durch private Verrichtungen (einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Wege) unterbrochen hat (BSG, Urteil vom 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R, Rz. 28, BSGE 102, S. 111 ff.; BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R -, UV-Recht aktuell 2010, S. 114 ff.).

    Beweispflichtig für das Einhalten der 2-Stunden-Grenze ist der Kläger (Kasseler Kommentar § 8 Rz. 273 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - L 3 U 115/09

    Wegeunfall - ungeklärter Unfallzeitpunkt - ungeklärter Antritt des Heimweges -

    An diesem Zusammenhang fehlt es, wenn ein Versicherter den Weg von dem Ort der Tätigkeit um mehr als zwei Stunden durch eine eigenwirtschaftlichen Zwecken dienende Verrichtung unterbrochen hat (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R -, in juris, m. w. N.).

    Bezogen auf die hier streitige Vorschrift des § 550 Abs. 1 RVO bedeutet dies, dass den Versicherten die Beweislast dafür trifft, dass er den Heimweg von der Arbeitsstätte aus angetreten hat und bei einer eventuellen Unterbrechung den Heimweg innerhalb der Zeitgrenze von zwei Stunden fortgesetzt hat (vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 - und vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 -, jeweils a. a. O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07

    Im Fall einer Unterbrechung der unmittelbaren Strecke vom Arbeitsplatz für

    Wird die genannte Zeitgrenze dagegen überschritten, ist die versicherte Tätigkeit grundsätzlich endgültig beendet (stRspr, hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - juris mwN) .

    Da vor diesem Hintergrund nicht feststeht bzw nicht feststellbar ist, ob sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt auf einem versicherten Weg befand und der Kläger hierfür nach der Rechtsprechung des BSG letztlich die Beweislast trägt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R - aaO; bestätigt durch Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - juris) , konnte die Berufung keinen Erfolg haben.

  • SG Berlin, 09.12.2010 - S 98 U 794/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz - betriebliche

    Dieser sachliche Zusammenhang entfällt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich auch die Kammer anschließt, jedenfalls dann, wenn die unversicherte Unterbrechung länger als zwei Stunden dauert (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - juris m. w. N.).

    Sie gilt sowohl für Unterbrechungen vor Antritt des Weges als auch für Unterbrechungen eines bereits begonnenen Weges (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - juris m. w. N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12

    Unfall - Reservist - NVA - Wehrdienst - Wegeunfall - Abendessen - anerkannter

    Fehlt es an diesem Zusammenhang, ist das Zurücklegen des Weges auch dann keine versicherte Tätigkeit, wenn der Versicherte dieselbe Strecke zurücklegt, die er als Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R -, zitiert nach juris Rn. 16).
  • LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 2 U 58/12

    Gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit gemäß Anl I Nr 3102 nach

    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (vgl. BSG, Urteil vom 20.01.1977 - 8 RU 52/76 - juris RdNr. 17 = BSGE 43, 110, 112; Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R - juris RdNr. 19).
  • SG Fulda, 18.09.2017 - S 8 U 55/17
    "Für Wege vom Tätigkeitsort i. S. d. Abs. 2 Nr. 1 geht die Rechtsprechung von einer festen Zeitgrenze aus: Eine Lösung von der versicherten Tätigkeit tritt ein, nachdem der Versicherte den Weg vom Tätigkeitsort um mehr als zwei Stunden durch private Verrichtungen (einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Wege) unterbrochen hat (BSG, 2.12.2008, B 2 U 26/06 R Rz 28, BSGE 102, S. 111 ff.; BSG, 27.10.2009, B 2 U 23/08 R, UV-Recht Aktuell 2010, S. 114 ff.; Krasney, SGb 2013, S. 313 ff., 318 f.; Schur/Spellbrink, SGb 2014, S. 589 ff., 592 f.; offengelassen von BSG, 13.11.2012, B 2 U 19/11 R, BSGE 112, S. 177 ff. Rz 25; anders das beamtenrechtliche Dienstunfallrecht, dazu Leube, ZTR 2012, S. 682 ff., 684; unentschieden gelassen von OVG Lüneburg, 15.4.2011, 5 LA 79/10, NVwZ-RR 2011, S. 573 f., 574; abw.
  • SG Frankfurt/Main, 04.08.2010 - S 23 U 252/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Genauso kann die Kammer sich nicht dem Vergleich des vorliegenden Falls durch die Beklagte mit der Rechtsprechung über eine Abweichung oder Unterbrechung des Betriebsweges für eigenwirtschaftliche Zwecke, wofür nach Auffassung der Gerichte kein Unfallversicherungsschutz besteht (z.B. BSG, Urteil vom 27.10.2009, B 2 U 23/08 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2009, L 31 U 392/08), anschließen.
  • BSG, 16.05.2018 - B 2 U 53/18 B
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 156/06

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfall

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - L 12 U 667/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht